Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der nachfolgende Zweck des Vereins ist aus unserer Satzung entnommen. Jeder Mensch, ob Mitglied oder nicht, kann sich an diesen Zwecken beteiligen. Wenn Sie sich in den Verein einbringen wollen, freuen wir uns über Spenden und über die aktive Mitarbeit zur Verwirklichung der Zwecke des Vereins.
Zwecke des Vereins sind:
- Die Förderung und unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- Die Förderung der Jugendhilfe
- Die Förderung der Altenhilfe und Behindertenhilfe
- Die Förderung mildtätiger Zwecke
- Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe
- Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere
- Durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen unter Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte.
- Durch die Ausstattung von Einrichtungen für hilfsbedürftige Frauen und Männer, die als obdachlos oder wohnungslos gelten.
- Durch Hilfeleistungen in Fällen finanzieller, körperlicher und geistiger Not
- Durch die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine
- Durch die Führung entsprechender Einrichtungen zur Integration und zur Verständigung zwischen Menschen mit und ohne Obdach / festen Wohnsitz.